K o m m e n d e F r e i b u r g
I Zuordnung
- Ballei: Elsass-Burgund
- Bistum: Bistum Konstanz
- Land: Gft. Freiburg, Österreich (ab 1368)
II Geschichte
Ihre erste Erwähnung findet die in der nördlichen
Alstadt, auch Neuburg genannt, gelegene Kommende 1258. Graf Konrad von Freiburg
schenkte der Kommende 1263 5 ½ Hofstätten vor dem Mönchstor. Seit den 1270er
Jahren begann eine systematische Besitzerwerbung von Gütern in verschiedenen
Ortschaften, wie auch Zehntrechten in Kirchhofen, Ambringen, Malterdingen, Mundingen, Köndringen und Endingen.
1297/98 konnte sie zudem die Vogtei über Wasenweiler erwerben, wo sie eine Burg
errichtete, deren Kapelle 1446 eingeweiht wurde. Mit Niederhausen konnte sie
1701 eine weitere Dorfherrschaft erwerben, zu welchem 1716 noch 2/3 der
Dorfherrschaft Merdingen kamen. In der Mitte des 14. Jahrhunderts konnte die
Kommende die Pfarreien Buchheim, Ballrechten, Merdingen, Denzlingen, Oberhausen
erwerben, wozu im 15. Jahrhundert noch die Pfarreien Herdern, Oberglottertal,
Pfaffenweiler kamen. Insgesammt stieg die Zahl der Kommendeneigenen Pfarreien
auf 18 an. Gehörte der Kommende im späten 14. Jahrhundert ein Konvent von
fünf Ordensbrüdern an, 1410/11 drei Priester- und zwei Ritterbrüder, so waren
es 1414 sieben Ordensritter und drei Ordenspriester. 150 Jahre später waren es
dann nur noch drei Ritterbrüder und ein Priesterbruder. 1414 erwirtschaftete
sie ein Reineinkommen von 2.226 Gulden, musste jedoch 1457 für 2.250 Gulden
Haldern verkaufen, um somit ihren Zahlungen an den Hochmeister nachkommen zu
können. Das Verhältnis zur Stadt war immer wieder von Spannungen geprägt. So
zerstörte die Bürgerschft 1292 die Kommende und vertrieb ihre Bewohner, nachdem
der Komtur zwei Bürger hatte blenden lassen und damit eindeutig in die Rechte
der Stadt eingriff. Es war wohl König Adolf von Nassau zu verdanken, dass die
Bürgerschaft die Kommende wieder aufbauen und empfindlichen Schadensersatz an
die Kommende zahlen musste. Seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert verschuldet,
kam es diesbezüglich 1391 und 1427 zu Vergleichsverträgen mit der Stadt, deren
Bürgerrecht die Kommende bereits im 13. Jahrhundert angenommen hatte. Hierdurch
zwar gegenüber der Stadt steuerpflichtig, ermöglichte ihr dies jedoch einen
größeren wirtschaftlichen Handlungsspielraum. Weitere Verträge, die im 15. und
16. Jahrhundert geschlossen wurden, regelten die Zollbestimmungen, welche der
Kommende umfangreiche Wareneinfuhren für den Eigenbedarf ermöglichten, klärten
das recht für den Wassergebrauch und das Asylrecht der Kommende. 1677 hatten
die Franzosen Freiburg erobert. Sie bauten die Besetigungsanlagen aus, wobei
das Stadtgebiet der Neuburg und damit auch die Kommende niedergerissen wurde.
Zwar konnte die Kommende in ihre alten Rechte wieder eingesetzt werden und
erwarb 1684 ein Bürgerhaus, doch wurde sie 1685/86 erneut dem Deutschen Orden
entzogen und dem Lazarusorden übergeben. Erst nach einem langen Rechtsstreit
gelangte die Kommende 1693/95 wieder an den Deutschen Orden. 1714 kam es zu
einem letzten Vertrag mit der Stadt, welcher die Rechtsstellung der
Bediensteten und Untertanen der Kommende, wie auch den Erwerb von Grundstücken
innerhalb der Stadt regelte. Voraussetzung für die günstigen
Vertragsbedingungen waren hierbei ein Darlehn von 50.000 Gulden von der
Kommende an die Stadt, die wieder einmal unter französischer Belagerung zu
leiden hatte. Nachdem die Franzosen die Stadt 1744 erneut belagert und das
Kommendengebäude beschädigt hatten, konnte es doch binnen eines Jahres wieder
instand gesetzt werden. LandkomturChristian Moriz von Königsegg setzte nun,
gegen den Willen des Komturs, einen repräsentativen Neubau durch, der zwischen
1768 und 1774 die Kommende in ein Stadtpalais verwandelte. 1806 wurde die
Kommende, deren Vermögen auf 700.000 Gulden geschätzt wurde und deren
Jahresüberschüsse bei etwa 12.000 Gulden im Jahr lagen, durch das Großherzogtum
Würtemberg säkularisiert.