K o m m e n d e M ü n n e r s t a d t
I Zuordnung
Ballei: Franken
Bistum: Bistum Würzburg
Land: Fürstbistum Würzburg
II Geschichte
Bereits vor 1241 gelangte die Pfarrei Münnerstadt
an den Deutschen Orden. Dies war wohl in den 30er Jahren des 13. Jahrhunderts,
da die Kommende eine Tochtergründung der Kommende Würzburg sein soll, von der
sie zwischen 1237 und 1241 errichtet worden sein soll. Nachdem 1270erstmals ein
Konvent der Kommende genannt wurde, finden wir für 1274 auch einen Komtur. Bis
ins 16. Jahrhundert wurde die Pfarrkirche stets mit einem Ordenspriester
besetzt, erst dann, durch den Personalmangel der Ballei, kam es zur Besetzung
mit anderen Priestern. Auch konnte eine autonome Verwaltung des Pfarrvermögens
nicht aufrecht erhalten werden, da die Stadt sich ein zunehmendes
Mitspracherecht erkämpfen konnte. Ursprünglich der einzige Männerorden in
Münnerstadt und zudem mit der Stadtpfarrkirche ausgestattet, besaß der Deutsche
Orden hier ein Seelsorgsmonopol, welches erst mit der Gründung des
Augustinerklosters, am1. August 1279, verloren ging. Sogleich kam es zu
Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gemeinschaften, welche damit endeten,
dass der Bischof von Würzburg alle gewährten Privilegien für das
Augustinerkloster widerrief. Schließlich kam es am 1. Juli 1280 zu einer
vertraglichen Vereinbarung, Hierin wurden die Gläubigen noch einmal erneut an
die Pfarr- und Deutschordenskirche gebunden. Selbst von allen Opfergaben,
welche in den Messen des Augustinerklosters anfielen, stand dem Deutschen Orden
1/3 zu. Sakramente an die Pfarrangehörigen dürften die Augustiner nur mit der
ausdrücklichen Erlaubnis des Pfarrers reichen. Da sich die Augustiner jedoch
nicht an die Vereinbarungen hielten, so kam es 1284 erneut zu einem
Schiedsspruch, welcher sich im Wesentlichen an den Vertrag von 1280 hielt und
dem Augustinerkloster lediglich die Möglichkeit eines Freikaufens von der
Abgabe der Opfergaben ermöglichte, was diese dann auch 1288 taten. Zu einer
endgültigen Regelung des Verhältnisses kam es 1401, wobei auch hier der
Deutsche Orden, als Patron der Pfarrkirche, die Oberhand behielt. Bereits 1280
wird ein Hospital erwähnt, dessen Spitalmeister ursprünglich vom Deutschen
Orden ernannt wurde, bis die Stadt das Hospital in der Mitte des 14.
Jahrhunderts endgültig unter ihre Aufsicht gebracht hatte und ab 1363 auch den
Spitalmeister ernannte. Um das Spital endgültig vom Deutschen Orden zu lösen,
errichtete die Stadt dort zwei Vikarien, wofür sie 1371 die päpstliche und 1373
auch die bischöfliche Erlaubnis erlangt hatte. Schon bald kam es zu
Auseinandersetzungen mit der Stadt, da die beiden Vikaren sich nicht an die
Bestimmungen des Bischofs hielten, welcher alle Opfergaben weiterhin dem Orden
zusprach und den Vikaren lediglich die Messfeier erlaubte. Nachdem die ganze
Geschichte bis vor die Kurie nach Avignon gelangt war, einigten sich die beiden
Streitparteien 1376 gütlich. Hierbei
ersuchte der Rat nachträglich um die Stiftungserlaubnis des Deutschmeisters und
verpflichtete sich dazu, dass er zukünftig keinerlei Stiftungen mehr ohne
Erlaubnis des Pfarrers auf dem Pfarrgebiet vornehmen werde. Alle Opfergaben des
Spitals sollten auch zukünftig dem Pfarrer zustehen und diesem monatlich
übergeben werden. 1338 wurde in der Pfarrkirche am Elisabethaltar eine
Messstiftung errichtet, die zwar vom Deutschen Orden vergeben werden sollte,
jedoch stets an einen Weltgeistlichen. Die Aufsicht über diese, wie auch andere
Stiftungen, wurde dem Stadtrat übergeben, während die Verwaltung der Pfarrei
zukam.. Für 1439 ist zudem ein von der Stadt ernannter Baumeister der Kirche
bezeugt, der die Verwaltung seines Vermögens selbständig führte und weder die
Zustimmung des Komturs, noch des Pfarrers bedürfte. Hiermit war das
Kirchenvermögen faktisch dem Orden und dem Pfarrer entzogen. In der zweiten
Hälfte kam es vermehrt zu Unregelmäßigkeiten der Kommende in der Einhaltung
ihrer Verpflichtungen, welche sie durch die Übernahme von Stiftungen übernommen
hatte. Diese Spannungen konnten zwar vorerst durch einen Schiedsvertrag
bereinigt werden, doch lösten sie das Problem der Kommende nicht, welche im 16.
Jahrhundert aufgrund ihres Priestermangels überhaupt nicht mehr zur Einhaltung
ihrer Stiftungsverpflichtungen in der Lage war. Es half aber auch kein
beständiges Klagen der Bürgerschaft bei Bischof und Deutschmeister, denn selbst
wenn man die Priester geschickt hätte, so hätte die schlechte
Einkommenssituation der Kommende eine Unterhaltung derselben nicht zugelassen.
Faktisch war man ständig auf der Suche nach Priestern für Münnerstadt, die sich
dort aber sogleich nach einer anderen Stelle umsahen. 1569 musste der
Landkomtur dem Bischof dann endgültig bekennen, dass er keinen Priester mehr
für die Pfarrei Münnerstadt finden könne. Schließlich kam es 1588 zu einem
Vertrag zwischen dem Bischof und dem Landkomtur, welcher die ständigen
Streiterein über die Zahl der Priester und ihrer Bezüge beilegen sollte. Hierin
wurde die Zahl der zukünftig zu stellenden Priester auf vier gesenkt. Einer von
ihnen sollte Pfarrer in Burglauer, einer Pfarrer in Münnerstadt und zwei dort
Kapläne sein. Ihre Gehälter wurden hierbei auch gleich festgeschrieben. 1613
verkaufte der Orden dem Bischof all diese Pfründe für 14.000 Gl, mit welchen
der Pfarrei Münnerstadt dann ein neues Grundkapital geschaffen wurde. War die
geistliche Herrschaft des Ordens damit in Münnerstadt auch beendet, so
existierte die Kommende selbst doch noch weiter. Zählte ihr Konvent, in dem
seit 1371 kein Ritterbruder mehr belegt ist, ursprünglich einmal sieben
Priesterbrüder, so waren es 1525 nur noch zwei, was auch für das Jahr 1541 noch
belegt ist und bis ins Jahr 1612 so war. Von 1556 bis 1818, dem Todesjahr des
letzten Komturs, wurde die Kommende nur noch an Ritterbrüder vergeben. Da man
Streubesitzungen bereits früh abgestößen hatte, so beschränkte sich der Besitz
der Kommende auf das nähere Umfeld. Bestehend aus Gütern und Grundherrschaft,
oftmals auch ausgestattet mit weiteren Herrschaftsrechten.
III Komture
Bertram (1274-n. 1275)
Berlwinus (erw. 1279)
Konrad von Heidingsfeld (1280-1288)
Heinrich (1288)
Burcardus von Tannenberg (1291-v.
1319)
Heinrich Prel (1319-n. 1327)
Heinrich Kielholz (1330-1336)
Friedrich von Estenfeld (1336-1340)
Dietrich von Ehrenberg (1340)
Poppo von Henneberg (1345-1349)
Hermann von Münster (1349)
Iring Fuchs (1360)
Nikolaus Blumelin (1365)
Iring Fuchs (1367-1368)
Gottfried Truchseß (1385-1388)
Gottfried Fuchs (1391-n. 1393)
Ulrich Wambold von Umstadt (1396-n.
1398)
Wolfram von Aurach (1401-n. 1406)
Ulrich von Nürnberg (1413-1426)
Gottfried von Schletten (1427-1433)
Linhard von Wertheim (1433-1437)
Michel Reiss von Rothenburg
(1437-1445)
Vinzenz von Wirsberg (1445-1449)
Konrad von Reichenbach (1450)
Jakob von Friedberg (1450-1456)
Nikolaus Molitor (1461-1516)
Nikolaus Fischer (1517)
Hans von Karsbach (1519/20)
Kaspar Christian (1523-1524)
Johann Henninger (1524-1525)
Sigmund Stettner von Haldermannstetten
(1525-1532)
Martin Dottenheimer (1540-1542)
Wolfgang von Rosenberg (1532-1534)
Georg von Wallenrod (1534-1537)
Kilian von Berlichingen (1537-1539)
Hans Eitel von Neuneck (1539-1540)
Johann von Ehingen (1540-1542)
VAKANZ
Adam von Ottenstein (1556-1560)
Backum von Boenen (1560-1562)
David von Wasen (1564-1570)
Hans Georg von Dachenhausen
(1572-1587)
Christoph Voit von Rieneck
(1595-1597)
Hans Heinrich von und zu Rodenstein
(1602-1606)
Hans Georg von Reinstein
(1606-1610)
Wilhelm von und zu Hees (1610-1616)
Wolf Erhard von Muggenthal
(1616-1618)
Johann Theobald Hundpiss von
Waltrams (1618-1625)
Michael von Dankentschweil
(1625-1627)
Franz Wilhelm Mohr vom Wald
(1627-1639)
Johann Bernhard von Elkertshausen
gen. Klüppel (1640-1655)
Franz Rudolf von Haunsperg
(1655-1656)
Hans Schilder von Erkentrup
(1656-1662)
Johann Adolf Rau von und zu
Holzhausen (1674-1681)
Georg Eitel Rau von und zu
Holzhausen (1681-1682)
Karl Schweikard von Sickingen
(1682-1685)
Georg Eitel Rau von Holzhausen
(1685-1687)
Philipp Heinrich von Andlau
(1687-1690)
Georg Eitel Rau von Holzhausen
(1690-1696)
Johann franz Ernst von Weichs
(1697-1703)
Hans Johann von Knöringen
(1703-1706)
Georg Adolph von Speth zu
Schülzburg (1710-1719)
Karl Siegmund von Fechenbach
(1719-1722)
Johann Solan Speth von Zwiefalten
(1723-1725)
Johann Karl Emmerich von Brietzke
(1724-1725)
Konrad Christoph von Lehrbach
(1727-1728)
Johann Baptist Roll zu Bernau
(1728-1732)
Karl Friedrich von Eltz-Rodenstein
(1732-1735)
Christoph Anton Karl von Berndorff
(1735-1738)
Hartmann Siegmund Reichard von
Fechenbach (1738-1746)
Johann Baptist Christoph von Andlau
(1749-1755)
Benedikt Wilhelm Zobel von
Giebelstadt (1755-1758)
Franz Konstantin von Hornstein
(1759-1764)
Anton Christoph Erdmann von Reisach
(1764-1765)
Johann Philipp Schutzbar gen.
Milchling (1765-1779)
Anton Josef Reichlin von Meldegg
(1778-1780)
Franz Konrad Zobel von Giebelstadt
(1785-1789)
Anselm Josef Fugger von und zu
Kirchberg (1789-1793)
Julius Cäsar Franz von Enzenberg
(1794-1802)
Wilhelm Eugen Joseph von Wal (1803-1818)