K o m m e n d e   N e u e n b i e s e n



I     Zuordnung

II     Geschichte

Nachdem erste Besitzungen bereits um 1301 erwähnt sind, kommt es zwischen 1358 und 1361 zur Gründung einer Kommende. Nachdem man 1358 die Erlaubnis zur Errichtung einer Kapelle erhalten hatte, finden wir 1390 die erste Erwähnung eines Komturs. Im Jahre 1400 bereits sieben Konventsherren zählend, war die städtische Lage für den Landkomtur besonders in unruhigen Zeiten von Bedeutung. Verlegte der Landkomtur im 15. Jahrhundert seinen Sitz zuerst nur zeitweilig nach Neuenbiesen, so übernahm er im 16. Jahrhundert gleich das Amt des Komturs und verlegte seinen Sitz erst 1620, auf Befehl des Hochmeisters, wieder nach Aldenbiesen zurück. Doch die Kommende bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts der Ort der Balleikapitel. Da Maastricht in einer bedeutenden Lage war, wurde die Stadt immer wieder von Kriegen in Mitleidenschaft gezogen. Die Kommende lag innerhalb der Stadt in einer belangreichen Position, so das sie solche Ereignisse immer wieder aufs Neue und direkt betraf. Denn unmittelbar hinter ihrem Grundstück verlief die Befestigung der Stadt. So wurde Maastricht 1579 durch spanische Truppen, 1673/74, 1748 und 1794 durch französische Truppen belagert. In all diesen Zeiten war die Kommende, durch ihre Lage, ein Teil der Befestigungsanlage. Innerhalb der Ballei galt die Kommende als geistliches Zentrum und bestand aus einem Priesterkonvent, unter der Leitung eines Sakristans. Die geringe Zahl der Priester der Ballei zeigt sich daher besonders an dieser Kommende. Zählte sie 1410/11 neben sieben Priesterbrüdern auch noch zwölf Ritterbrüder, waren es 1590 noch drei Konventsherren und 1607 fünf. Ihre Zahl fiel bis 1664 auf zwei. 1688 dann wieder vier Konventsherren, waren sie 1779 fünf. Die Stadt Maastricht war im Fürstbistum Lüttich gelegen, welches von den Truppen der Französischen Revolution überrollt wurde. So war die Kommende seit 1793 mit französischen Truppen belegt, ehe sie 1794 säkularisiert wurde. Offensichtlich war die Kommende Neuenbiesen niemals eine selbständige Kommende und unterstand stets dem Landkomtur. So oblag ihre Leitung seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts einem Hauskomtur, der jedoch seit dem Jahr 1671 nicht mehr ernannt wurde, und einem Priesterbruder, welcher den Titel eines Sakristans trug und seit 1399 belegt ist.
 
III     Konventsstärke

IV     Sakristane