K o m m e n d e N ü r n b e r g
I Zuordnung
- Ballei: Franken
-
Bistum: Bistum Bamberg
- Land: Reichsstadt Nürnberg
II Geschichte
König Otto IV. schenkte dem Deutschen Orden am 20.
Februar 1209 den vor Nürnberg gelegenen Königshof und die dort befindliche
Kirche St. Jakob. Schon zwischen 1210 und 1213 war die junge Kommende mit
sieben Ordensbrüdern besetzt und konnte ihren Besitz durch zahlreiche Käufe
erweitern. Schließlich übergab ihr Kaiser Friedrich II. 1216 die Burgkapelle
St. Margaretha und im Jahre 1230 finden wir dann auch erstmals das der heiligen
Elisabeth geweihte Spital. 1333 bestellte der Kaiser den Burggrafen von
Nürnberg zum Schutzherrn der Kommende. Nachdem das Haus in der Mitte des 14.
Jahrhunderts in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, wurde es in der
Wendezeit des 14./15. Jahrhunderts vom Mauerring der Stadt umschlossen. Bis
dahin hatte es vor den Toren Nürnbergs gelegen. Ludwig der Bayer beschränkte
1350 das Asylrecht der Kommende, dass in einem Vertrag zwischen Stadt und Orden
geregelt worden war und der Kommende die Aufnahme von Mördern, Räubern, Dieben
und Vergewaltigern untersagte. 1480 legte Friedrich III. noch einmal fest, dass
kein Flüchtiger unter Blutbann in der Kommende Unterschlupf finden dürfe. Auch
auf das Spital, welches der Orden um diese Zeit zu erweitern wünschte, dehnte
der Rat seinen Einfluss aus. Dieses beherbergte damals acht bedürftige
Pfründner, welche ein Zimmer bewohnten, und elf wohlhabende Pfründner. Deren
zwölf Wohnungen waren in sieben Häusern gelegen, dessen bauliche Veränderung
der Rat 1487 untersagte. Gleichzeitig untersagte der Stadtrat den
Spitalsinsassen den Ausschank ihres steuerfreien Weins. Einfluss konnte der Rat
auch auf die Spitalskapelle und die Jakobskirche gewinnen, da die Pfarrechte
über diese bei der Stadtpfarrkirche St. Lorenz lagen. Die Rechte der
Jakobskirche wurden durch einen vom Orden bestellten Pfleger wahrgenommen. 1451
acht Ritter- und sechs Priesterbrüder als Konventsherren zählend, beteiligte
sich die Kommende 1525 an der „Bürgerpflicht“ und zahlte Steuern an die Stadt,
um so eine größere Sicherheit vor den Wirren des Bauernkrieges zu haben. Doch
wurde man dieser Verpflichtung nicht mehr so schnell ledig du benötigte dazu
erst eines Urteils des Bundestages zu Ulm, im Jahre 1529. Obwohl man 1528 auf
Anordnung des Rates der Stadt den evangelischen Gottesdienst eingeführt hatte,
führte man nebenher den katholischen Gottesdienst fort. Trotz des evangelischen
Gottesdienstes, lehnte man von Seiten der Kommende die Annahme der lutherischen
Kirchenordnung wehement ab. Auch ein Verbot führte nicht zur Abschaffung des
katholischen Gottesdienstes innerhalb der Kommende, wo durch jeden
durchreisenden Priester die heilige Messe gelesen wurde. Als die Visitatoren
den Komtur Philipp von Weingarten 1542 versetze wollten, da er offen mit seiner
Konkubine Sofie zusammen lebte, führten sie Bewaffnete mit sich in die
Kommende, da sie einen Säkularisationsversuch durch den Komtur befürchteten. Um
den katholischen Gottesdienst innerhalb der Reichsstadt und der Kommende
sicherzustellen, nahm man 1628 Kontakt zu den Kapuzinern auf und räumte ihnen
Unterkunft innerhalb der Kommende ein. Dann fanden die Streitigkeiten mit der
Stadt ein Ende. Denn am 17. Oktober 1729 stellte der Reichshofrat fest, dass
die Kommende dem Deutschmeister unterstehe, der für sie Steuern zahle. Damit
unterstand sie nicht dem Rat der Stadt, vielmehr war sie ein Teil der
Reichsstandschaft und innerhalb der Stadt Exemt und Frei. Auch die Kirchen St.
Jakob und St. Elisabeth, so der Rat, seien Eigentum der Kommende und damit frei
für den katholischen Gottesdienst. Dessen Besuch dürfe nicht behindert werden.
Die damit Reichsfreie Kommende war Herr über die Stadt Eschenbach und die
Dörfer Schwarzach und Pavelsbach, wie auch Besitzer der Fischrechte an der
Pegnitz.
III Patronate, Besitzungen und Privilegien
- Pfarrei St. Jakob in Nürnberg (seit 1209) (1)
- Elisabethospital
in Nürnberg (1), Dörfer Schwarzach und (Nieder) Pavelsbach (11)
- Fischrechte an der Pegnitz (11)
IV Komture (14)
- Arnold (ca. 1236)
- Cunradus (zw. 1236 u. 1241)
- Bertoldus (vor 1241-1242)
- Walther von Hornberg (1259)
- Heinricus (1262)
- Cunradus (1267)
- Ulrich von Ulm (1271/72)
- Konrad von Ursensollen (1279-1289)
- Marquard von Mässing (1291-1295)
- Dietrich der Gruel (1303)
- Konrad von Gundelfingen (1305/1306)
- Ulrich von Trockau (1311-1313)
- Zurch von Stetten (1316/17)
- Berthold von Henneberg (1318-1329)
- Heinrich von Heimburg (1329)
- Eberhard von Hertenstein (1339)
- Poppo von Hennebger (1344)
- Otto von Heideck (1344)
- Heinrich der Keilholz (1344)
- Kunemund (1345)
- Rudolf von Staufeneck (1350)
- Hermann Küchenmeister von Nordenberg (1350)
- Poppo von Henneberg (1350/51)
- Heinrich von Rindsmaul (1356/57)
- Gotfried Fuchs (1358-1368)
- Ludwig von Wertheim (1372-1389)
- Konrad von Egloffstein (1390-1392)
- Ludwig von Wertheim (1393-1419)
- Arnold von Hirschberg (1419-1424)
- Johann von Frankenstein (1426/27)
- Eberhard von Stetten (1429-1443)
- Ulrich von Lentersheim (1444-1448)
- Simon von Leonrod (1449/50)
- Hartung von Egloffstein (1451-1460)
- Martin von Eyb (1463/64)
- Melchior von Neuneck (1476-1491)
- Wolfgang von Eisenhofen (1492-1527)
- Philipp von Heusenstein
- Philipp von Weingarten ( -1542)
- Meinhard von Wallbronn
- Melchior Keller von Schleiten
- Johann Konrad Schutzbar gen. Milchling
- Caspar Moritz von Türheim
- Anselm Kasimir Friedrich Groschlag von Dieburg