K o m m e n d e S a c h s e n h a u s e n
I Zuordnung
- Ballei: Deutschmeister / Ballei Franken
- Bistum: Erzbistum Mainz
- Land: Reichsstadt Frankfurt
II Geschichte
Die Kommende wurde noch vor 1221 begründet und
entstammte einer Schenkung des Ulrich von Münzenberg. Diese bestand vor allem
aus einem Hospital, welches bereits von Ulrichs Vater, Cuno, begründet worden
war (1211-1239). Sind in den 1220er Jahren stattliche Schenkungen geflossen,
brachen diese ab und setzten erst in den 1250er Jahren wieder ein. Abgerundet
durch Kaufe, verfügte die Kommende schließlich über einen umfangreichen
Streubesitz um Frankfurt und in der Wetterau. Nachdem 1256 erstmals ein
Generalkapitel in der Kommende stattfand, folgten diesem ab den 1270er Jahren
zahlreiche, womit die Kommende zu einem Haupthaus des Ordens und bis 1330 dem
wichtigsten des Deutschmeisters wurde. Auch von seiner Mitgliederzahl gehörte
die Kommende zu den bedeutensten. Zu ihnen gehörten nicht nur die Konventsherren
in Sachsenhausen, es waren 1291 bereits zehn Ordensbrüder, sondern auch die
Mitglieder der abhängigen Konvente in den Patronatspfarreien Nieder-Wöllstadt,
Ober-Mörlen und Preungesheim. Die Kommende war nicht nur in das geistliche
Leben der Stadt eingebunden, sondern auch der Ausgang des 1346
Ave-Maria-Läutens. Auch war die Kommende an der Gründung des
Katharinenklosters, 1344, beteiligt, dessen Schwestern die Regel des Deutschen
Ordens befolgten. Trotzdem gab es keine engeren Bindungen zwischen beiden
Einrichtungen. Mit der Stadt scheint sich die Kommende in gutem Einvernehmen
befunden zu haben, wählte sie diese doch 1366 bis 1367 die Kommende als
Verhandlungsort mit dem Erzbischof von Mainz. Seit 1331 auch Gerichtsherr zu
Weinheim, war der Komtur zudem, wie auch der Landkomtur von Hessen, Erbburgmann
der Reichsburgen zu Friedberg und Gelnhausen. Auch wenn uns der Komtur bereits
1371/72 in den dortigen Gerichtsbüchern begegnet, so erhielt er die offizielle
Bestellung doch erst 1429 durch König Sigismund. Obwohl die Kommende ihr
Asylrecht, unter Schutz des Königs Ruprechts, auch auf Kapitalverbrecher
ausdehnte und dies nicht nur im Bereich des Kommendenkomplexes, sondern auch
auf den Gütern im Umland, kam es hierüber zu keinen Streitigkeiten. Einzelne Streitpunkte,
wie Steuerfreiheit, Fischerei-, Jagd- und Weiderechte und die freie Nutzung des
Stadtwaldes wurden in den Jahren 1404 und 1406 durch verträge geregelt, welche
1417, 1449 und 1489 noch einmal eine Erneuerung fanden. Doch selbst bei diesen
Auseinandersetzungen blieb die Kommende in die Gesellschaft der Stadt
eingebunden, so dass die Patrizier zur Fastnacht zum Tanz in die Kommende
zogen, was ihr somit eine Integration in den Kreis der politischen Stadtmacht
und „high society“ einbrachte. Der Bauernaufstand brachte am 17. April 1525 den
Aufstand der Zünfte, welcher schließlich in die Reformation mündete. Ein
Vertrag vom 29. April 1525 zwang die Kommende zum Abriß der vermeindlichen
Befestigungsanlagen auf dem Sandhof, wie auch zur Einstellung der dortigen
Schäferei und zur Übernahme der bürgelichen Lasten von Steuern, Wachen und
Ungeldern. Die Niederschlagung des Bauernaufstandes setzte die Kommende wieder
in die alten Rechte ein, ohne das der Stadtrat dies hätte zu verhindern oder
für sich zu nutzen versucht. Trotzdem setzte sich die Reformation weiter durch
und es kam 1526 erstmals zu Handgreiflichkeiten gegenüber der Gläubigen, welche
am Maria-Himmelfahrtstag die Deutschordenskirche besuchen wollten. Die
Bevölkerung, nicht der Stadtmagistrat, war hier der Träger der Reformation,
welche den Magistrat am 21. April 1533 in einem Bürgervotum zur Suspendierung
des katholischen Gottesdienst aufforderte. Hatte dies auch keine langfristigen
Auswirkungen auf die Kommende, so kam es doch durch den Kauf eines Viertels der
Dorfherrschaft (15. März 1540), deren übrige Viertel der Stadt Frankfurt
gehörten, immer wieder zu Auseinandersetzungen. Gleichzeitig konnte man hiernit
die Stadt aber auch immer in Schach halten. Der Fürstenkrieg (1552) brachte der
Stadt eine Belagerung, welche auch die Kommende in Mitleidenschaft zog. Ende
Juli 1552 unter Beschuss liegend, war die Kommende zu diesem Zeitpunkt eines
der Waffen- und Munitonsdepots der kaiserlichen Truppen. Hier, wie auch
zukünftig, arbeiteten Stadt und Kommende zusammen. 1578 wurde mit Johann von
Gleichen ein protestantischer Ordensritter zum Komtur. Im Juli 1583 hatte er
die Landgrafen von Hessen-Darmstadt und Hessen-Rheinfels zugast. Hierbei kam es
zu einem Eklat und der Komtur beschimpfte die beiden Landgrafen und die übrigen
protestantischen Fürsten und warf ihnen vor, dass sie nur zum Schein die Lehre
Luthers angenommen hätten und sich nur an den Gütern der Kirche bereichern
wollten. Da dies schon bald die Runde machte, so wurde der Komtur für den Orden
unhaltbar und 1586 aus seinem Amt entfernt. Trotzdem blieb die Kommende auch
zukünftig mit ihren protestantischen Nachbarn in einem guten Einvernehmen,
welche in ihr immer wieder zu Gast waren.
III Komture
Heinrich von Ibach (1221-1238)
Konrad (1257)
Gerhard (1257)
Ludwig von Schwalbach (1270-1282)
Luther von Pirmont (1284-1288)
Anselm von Witzelbach (1288-1297)
Petrus Kolbe (1300)
Konrad Lumpo von Flörsheim
(1300-1316)
Berthold von Büches (1320)
Kraft von Sulz (1322-1328)
Konrad Wais von Fauerbach (1331)
Heinrich von Löwenstein (1332-1333)
Culmann von Bergen (1339-1340)
Otto von Mühlhofen (1348)
Volzo von Brensbach (1349-1366)
Dietrich von Mutterstadt
(1370-1373)
Wilhelm von Krummenau (1375)
Peter von Hirzenhain (1377-1383)
Heinrich von Villmar (1384-1389)
Konrad von Breidenbach (1390-1394)
Johann von Hain (1395-1410)
Otto von Kottelsdorf (1412/13-1417)
Gottfried von Schletten (1420-1427)
Peter von Espelbach (1427-1429)
Heinrich Stumpf (1431)
Albrecht Förtsch von Thurnau
(1436-1446)
Eberhard von Nackenheim (1446-1448)
Albrecht von Gebsattel (1449)
VAKANZ
Pankraz von Reinstein
(1468/82-1500)
Walther von Cronberg (1504-1525/31)
Georg von Rodenstein (1535-1549)
Heinrich von Bobenhausen
(1549-1557)
Georg Hund von Wenckheim
(1558-1564)
Alexius von Diemar zu Wiesenfeld
(1565-1567)
Wilhelm von Hörde (1568/70-1573)
Philipp von Mauchenheim gen.
Berchtolsheim (1574-1575)
Anton von Düdelsheim (1576-1579)
Johann von Gleichen (1579-1586)
Hans Georg von Dachenhausen
(1587-1599)
Adam von Klingelbach (1590-1599)
Christoph von Dacheröden
(1599-1600)
Eberhard von Karpfen (1600-1606)
Gbhard von Nenningen (1606-1607)
Marquard von Eck und Hungersbach
(1608-1612)
Hans Georg von Reinstein (1612-1614)
Hans Martin Edelweck von und zu
Schönau (1613/14-1616)
Wilhelm von und zu Hees (1616-1625)
Ulrich von Wolkenstein (1625-1626)
Wilhelm von Gravenegg u. Burgberg
(1627-1629)
Hans Joachim von Eyb (1629-1632)
Hans Joachim von Eyb (1635-1643)
Georg von Buseck (1648)
Hans Joachim von Eyb (1649-1660)
Johann Georg Friedrich von
Weingarten (1660-1669)
Heinrich Humprecht Truchseß von
Rheinfelden (1669-1674)
Karl Schweikard von Sickingen
(1674-1676)
Philipp Heinrich von Andlau
(1677/80-1685)
Philipp Benedikt Forstmeister von
Gelnhausen (1685-1687)
Georg Eitel Rau von Holzhausen
(1687-1689)
Franz Claudius Joseph von Reinach
(1689-1690)
Philipp Benedikt Forstmeister von
Gelnhausen (1692-1699)
Maximilian Rudolf von Westernach
(1702-1703)
Johann Heinrich Hermann von Kageneck
(1703-1705)
Friedrich Wilhelm von Harstall
(1705-1707)
Johann Heinrich Hermann von
Kageneck (1707-1709)
VAKANZ
Johann Baptist von Roll zu Bernsau
(1729/30-1733)
Franz Johann Anton von Bibra
(1733-1735)
Karl Friedrich Sohn von
Eltz-Rodendorf (1735-1740)
Friedrich Carl von Eyb (1740-1749)
Georg Carl Adam von Hirschberg
(1749-1765)
Maximilian Xaver Philipp von
Riedheim (1766-1769)
Johann Philipp von Weittershausen
(1770-1784)
Lothar Franz von Bubenhofen
(1784-1785)
Franz Josef von Thürheim
(1785-1789)
Franz Heinrich von Hettersdorf (1789-1809)