K o m m e n d e U l m
I
Zuordnung
- Ballei: Franken
- Bistum: Bistum Konstanz
- Land: Reichstadt Ulm
II
Geschichte
Ihren
Ursprung findet die Kommende in einer
Stiftung des Markgrafen Friedrich von Baden. Diese, bestehend Acker-
und
Weideland, Mühlen, Gewässern und Wäldern,
wurde dem Orden zwischen 1216 und
1221 von dessen Bruder Hermann V. von Baden ausgehändigt. Als
weiterer Stifter
wird Meinloh von Söfflingen genannt, der dem Orden das in der
Reichsstadt
liegende Kommendengebäude und die Kirche übertrug.
Eine Urkunde des Jahres 1226
belegt dann endgültig die Existenz der Kommende Ulm, der 1228
der Kauf des
Gutes Tannheim, mit dessen Patronat, bestätigt wurde. Hatten
die Grafen von
Kirchberg dem Haus 1265 die Lehenherrschaft eines in Witzighausen
gelegenen
Gutes übertragen, so gelangten 1272 die Zehnten von Hof und
Nordernhart, 1277
ein Hof in Dellmensingen und 1278 Besitzungen in Burtenbach und
Scheppach als
Schenkung an die Kommende. 1274 aus einem achtköpfigen Konvent
bestehend,
gehörte das Haus nicht zu den finanzstärksten. Hierzu
verlor die Kommende 1284
noch das Patronat über die Kirche von Asch, um das sie mit den
Grafen von
Helfenstein gestritten hatten. Noch im selben Jahr (1284) wurden
Güter und
Kirchensatz in Zöschingen erworben, doch gab es
hierüber immer wieder
Auseinandersetzungen mit dem Grafen von Oettingen. Diese konnten erst
1287
entgültig beigelegt werden. Eine verbesserte Finanzsituation
ermöglichte
zwischen 1295 und 1299 den Erwerb von Gütern in Stockheim,
Temmenhausen,
Bermaringen und Öllingen. 1304 besetzten die Anhänger
des zurückgetretenen
Hochmeisters Gottfried von Hohenlohe die
Kommende mit einem Gewaltstreich und
vertrieben die dort lebenden Konventsherren. Konnte die Kommende
innerhalb des
Ordens nun auch erst einmal unabhängig entwickeln, so wurden
ihre Besitzungen
auf dem Gebiet der Reichsstadt Ulm gegenüber der Stadt
Steuerpflichtig. Dies
hatte ein Privileg von König Albrecht I. im Jahre 1300
festgelegt. 1318 wurde
die Kommende zudem in die Befestigungsanlage der Stadt einbezogen.
Hierzu
musste der Komtur nicht nur Land eintauschen, sondern auch den Bau
eines Turmes
auf dem Gebiet der Kommende genehmigen. Dieser sollte nicht nur voll in
die
Stadtmauer integriert sein, sondern auch eine Tür auf das
Grundstück der
Kommende haben. Überhaupt muss es in dieser Zeit zahlreiche
Auseinandersetzungen gegeben haben, denn im Jahre 1321 wurde mit Konrad
Gusse
ein Ordensbruder als ständiger Rechtsbevollmächtigter
bestellt. Die Schlacht
von Mühldorf brachte den Besitzungen des Ordens einen solchen
Schaden, dass die
Stadt dem Orden zum Ausgleich 1330 den Bau einer Mühle auf
städtischem Grund
genehmigte. War das Haus bis zu diesem Zeitpunkt der Stadt in
Privilegien
unterlegen, änderte sich das mit der Bestellung des
kaiserlichen Ratgebers,
Heinrich von Zipplingen, zum Komtur (1333). So erhielt die Kommende
noch 1333
als Entschädigung für eine durch den kaiserlichen
Amtmann entzogene Mühle, das
Patronat über die Pfarrei Herrlingen. 1334 befreite Kaiser
Ludwig die Kommende
aus der Gewalt der Vögte, der Richter, des Amtmanns und der
Bürger. Hierzu kam
noch die Befreiung von Steuer und Dienst gegenüber dem Reich
und der Kaiser
selbst als Schutzherr. Mit der Wahrnehmung dieser Schutzfunktion
beauftragte
der Kaiser die Stadt, zu der sich das Verhältnis nun positiv
entwickelte und
die die von der Kommende erworbenen Äcker, welche auf dem
Stadtgebiet lagen,
1343 von Steuern und Diensten befreite. Hierfür sollte der
Orden auf den
Zugewinn weiterer steuerpflichtiger Güter innerhalb der
Stadtgemarkungen
verzichten. Ihren größten Erfolg konnte die Stadt
jedoch mit der 1343 dem Haus
verliehenen Bürgerrecht feiern. Die
Anlage einer reichsfreien Stellung war damit vertan, denn fortan war
die
Kommende dem Stadtrat steuerpflichtig und dürfte von Ulmer
Bürgern nur noch vor
diesem verklagt werden. Eine bessere Nutzung des städtischen
Marktes war keine
Entschädigung, für eine immer stärkere
Abhängigkeit von der Stadt. In den
1330er Jahren konnte der Komtur weitere Güter, Äcker
und Fischereirechte
erwerben. Unter anderem auch 1342 das Fischereirecht im Stadtgraben. Zu
dieser
Zeit erwarb die Kommende auch den Kirchensatz zu Segringen. 1343 kaufte
sie
dann die Pfarrei Lautern, mit der dazugehörigen Reichsvogtei,
ihren Gütern und
Untertanen. Hierzu kam 1344 die Vogtei über zwei
Güter zu Bermaringen, 1345 die
Güter und Zehnten zu Rieden, wie auch alle Zehnten der Pfarrei
Lautern. Als
Heinrich von Zipplingen 1346 verstarb, war die Glanzzeit der Kommende
vorüber.
Schon bald stellten sich finanzielle Schwierigkeiten ein, es kam zu
Verschuldungen und 1357 mussten sogar Äcker
veräußert werden. Möglicherweise
fanden die Schulden ihren Ursprung im Neubau der Kommende, welcher noch
unter
Heinrich von Zipplingen begonnen wurde. Die Kommendenkirche, in der
täglich
zwei hl. Messen gelesen wurden, wurde zwischen 1342 und 1347 errichtet.
Mit dem
Erwerb der Mühle, des Neugereuth und des Holzzehnten, die man
1361 von der
Abtei Neresheim erwarb, konnte der Besitz in Zöschingen
abgerundet werden.
Einen weiteren Besitzschwerpunkt konnte die Kommende in Bollingen
aufweisen.
Hier erwarb sie durch
Tausch 1432 die
Pfarrei, samt Vogtei, und kaufte 1436 fünf Höfe,
sieben Lehen, ein Haus, eine
Hofraite und Leibeigene auf. Kaiser Friedrich III. verlieh der
Kommende,
welcher 1410/11 vier Ritter- und zwei Priesterbrüder und 1451
ein Ritter- und
drei Priesterbrüder zugehörten, 1487 dann auch das
Gericht über ihre Untertanen
im Dorf Bollingen. Zu diesen Besitzungen kamen noch zahlreiche
Benefizien. So
in Bermaringen (bis 1576), Temmenhausen (1436-1576), Herrlingen (1339),
Wippingen (1472), die Pfarreien Lautern (1343), Herrlingen (1333),
Tomerdingen,
Eberbach und die Stadtpfarrei Winnenden. Alle diese Pfarre waren dem
Bischof
von Konstanz gegenüber abgabepflichtig. In der Kommende, die
1513 einen Ritter-
und vier Priesterbrüder zählte, schrieb zwischen 1517
und 1520 der
Priesterbruder Johannes Böhm OT seine Völkerkunde
„Omnium gentium mores“. Ihrem
Reichsstand und der zeitigen Abberufung des Komturs Martin Beiser von
Ingelheim, einem Anhänger der Reformation, sicherte Kommende
auch nach der
Reformation ihr Fortbestehen in der protestantischen Reichsstadt. Zwar
ließ der
Stadtrat die Kommende während des Schmalkaldischen Krieges
(1630) und während
seines Bündnisses mit den Schweden (1632-1635) im
Dreißigjährigen Krieg
besetzen, musste sie aber dann doch immer wieder herausgeben. Trotzdem
gelang
es dem Stadtrat auch weiterhin die Gottesdienste und Predigten in der
Kommendenkirche zu überwachen. Die Kommende, deren Seelsorge
oftmals von einem
Augustinerchorherren von Wengen gewährleistet wurde und die
einen umfangreichen
Streubesitz hatte, gegliedert in fünf Amtsbereiche, erhielt
1699 eine neue
Kapelle und wurde schließlich zwischen 1719 und 1724
neuerrichtet. 1789 wurde
sie schließlich aufgehoben und die Güter von einem
dem Hochmeister
unterstellten Obervogt verwaltet.
III
Komture
Friedrich von Giengen (1277-1281)
Ulrich von Kammlach (1294)
Hartmann (1295)
Egeno von Staufen (1311-1318)
Ulrich von Waldenstein (1330)
Heinrich von Zipplingen (1333-1345)
Heinrich der Kittler (1346-1354)
Herold von Ohrn (1354)
Marquard Zöllner von Rothenstein (1357)
Heinrich Reck von Hegy (1359-1362)
Bark von Steinheim (1363)
Heinrich von Preysing (1381-1399)
Johann von Sachsenheim (1401-1420, 1427)
Johann von Venningen (1421-1434)
Simon von Leonrod (1437, 1446-1469)
Hans von Finsterlohe (1469-1485)
Georg von Diemar (1486-1492)
Johann von Nothaft (1500)
Hans Martin Edelweck von und zu Schönau (1595-1608)
Johann Heinrich von Kageneck (1705-1706)
Johann
Baptist von Roll zu Bernau (1732-1733)