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Ordensleben

im Deutschen Orden

 

 

Alltagsleben

Ämter und Aufgaben

     → Wahlen

Kommende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordensleben im Deutschen Orden II

 

 

Alle Amtsinhaber einer Kommende wurden direkt durch den Landkomtur bestellt. Ihre Amtszeit belief sich stets auf ein Jahr, konnte jedoch unbegrenzt verlängert werden. Innerhalb ihres Bereiches konnten sich die Amtsinhaber stets ihre Helfer suchen, doch bekleideten sie damit kein offizielles Amt, sondern waren immer direkte Vertreter des jeweiligen Amtsinhabers und erfüllten lediglich eine Aufgabe. Im Gegensatz zu heute, so gab es damals kaum eine feste Verwaltung und die entsprechende Arbeitslast lag direkt auf den Schultern der Ordensbrüder einer Kommende. Mangelnde Kommunikationsmöglichkeiten machten auch ein häufiges Reisen unumgänglich. Wir können also davon ausgehen, dass die Inhaber der beschriebenen Ämter häufig unterwegs waren und von vielen Menschen als "Geschäftsmänner" wahrgenommen wurden. Wir dürfen hierbei jedoch nicht übersehen, dass dieses damals in der Üblichkeit stand und jedem klar war, dass sie mit ihrer Aufgabe nicht nur ihren Lebensunterhalt erwirtschafteten, sondern zugleich auch den zahlreicher Menschen (Hospitäler...). Keiner wäre damals auf die Idee gekommen, jemanden für diese Aufgaben einzustellen und keiner hätte für eine solche Extravaganz ein Verständnis aufgebracht.

 

O B E R E

Eigentlich gab es nur einen Ordensoberen im Haus, welcher Weisungsgewalt besaß, nämlich den Komtur. Der Hauskomtur trat nur in der Zeit seiner Verhinderung in Erscheinung. Der Sakristan hatte eine Semistellung inne. Eigentlich kein Oberer, war er doch zugleich die Disziplinargewalt der Priesterbrüder, denen der Komtur, war er ein Ritterbruder, als Laie keine "Buße" auferlegen konnte.

 

Komtur

Der Komtur war nicht nur der Ordensobere der einer Kommende zugehörigen Ordensbrüder, sondern zugleich auch der "Geschäftsführer" eines ganzen Betriebs. Im klösterlichen Bereich oblag ihm für die Einhaltung der Ordensregel zu sorgen, wie auch für die Bedürfnisse der einzelnen Ordensbrüder. Sonst war er der Verwalter eines großen Betriebs mit zahlreichen Gutshöfen und Gesinde, eventuell auch noch direkter oder indirekter Landesherr und Richter. Er vertrat die Kommende nach außen, trat als Vertragspartner auf und als Zeuge (Heute würde man sagen als Notar.).

 

Hauskomtur

Der Hauskomtur war der Stellvertreter des Komturs. Dieser übertrug ihm verschiedene Aufgaben, welche er in seinem Auftrag und seinem Namen ausführte. Er war dessen direkter Zuarbeiter und als solcher in die Verwaltung der Kommende direkt involviert.

 

Sakristan / Kustos

Gab es mehrer Priesterbrüder in einem Haus, so war deren direkter Vorgesetzter der Sakristan. Da Laienbrüder, der Komtur war dies häufig,  nicht die disziplinarischen Vorgesetzten eines Priesters sein konnten, so hatte man diese Hilfskonstruktion geschaffen. Er hatte die disziplinarische Aufsicht, kam ansonsten aber den Aufgaben seines Benefiziums nach oder hatte ein sonstiges Amt inne. Er selbst unterlag der disziplinarischen Aufsicht des Priors, den jeder Landkomtur für seine Ballei bestimmte.

 

H A U S Ä M T E R

Die Hausämter waren keine eigenständigen Bereiche, sondern jederzeit dem Komtur der Kommende verantwortlich. Wurden sie durch den Landkomtur eingesetzt, so besaßen sie eine "offizielle" Funktion, standen jedoch stets in Abhängigkeit zum Komtur. Der konnte sie zwar, bei mangelhafter Amtsausübung, nicht aus ihrem Amt entfernen, aber weitgehend unschädlich machen. Wurden sie nicht durch den Landkomtur eingesetzt, so konnte es sich auch um Personen außerhalb des Ordens handeln. In diesem Fall versahen sie ihre "Aufgabe" für den Komtur und waren für den Orden nicht vorhanden.

 

Baumeister

Eine Kommende bestand stets aus dem eigentlichen Konventssgebäude, welchem noch weitere Wirtschaftsgebäude angeschlossen waren. Zudem waren zahlreiche Häuser, Guts- und Pfarrhöfe in ihrem Besitz. Die Instandhaltung dieser Gebäude lag in der Verantwortung des Baumeisters. Er kontrollierte ihren Zustand, beauftragte Handwerker, überwachte deren Tätigkeit und zahlte diesen ihren Lohn aus.

 

Hospitalmeister

Er war im heutigen Sinne der Geschäftsführer eines Hospitals. In seiner Zuständigkeit lag die Verwaltung der Spitalsstiftung, welche zumeist aus Ländereien, seltener aus Kapitalien, bestand. Deren Verpachtung, wie auch die Einziehung deren Abgaben, Pachten, Zehnten oder Zinsen lag in seiner Aufgabe. Hierzu kam die Bestellung des nötigen Personals für die Pflege der Kranken, wie auch der Haushaltsführung, und deren Beaufsichtigung. Er war es auch, welcher die Spitalinsassen aufnahm und deren Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber der Stiftung kontrollierte. Da ein Spital keine Einheit im heutigen Sinne bildete, sondern oftmals aus mehreren Stiftungen bestand, quasi jedes Bett eine Einheit für sich, so waren diese Stiftungen sauber zu unterscheiden. Bildete doch jede, im heutigen Sinne, eine eigene "juristische Person". Der Unterschied dieser Stiftungen konnte von einer Vollverpflegung mit ärztlicher Betreuung, über ein reines Bett, bis hin zu einer abzuholenden Armenspeisung reichen. Zumeist war das Hospital zugleich eine Kapelle oder zumindest an eine solche angeschlossen, so das der Hospitalmeister zugleich der Priester und Seelsorger des Hospitals war oder zumindest dessen seelsorgliche Betreuung sicherstellen musste. Im Gegensatz zu den übrigen Hausämtern des Ordens, verwaltete der Hospitalmeister kein direktes Eigengut des Ordens.

 

Kellermeister

Der Kellermeister war für die Lager einer Kommende zuständig. Er nahm die entsprechenden Naturalia in Empfang und kontrollierte sie hierbei auf Menge und Qualität. Diese Naturalia gingen vom Weizen, über den Apfel, bis zum Bierfass oder Stroh. Er war für deren Qualitätserhalt zuständig, was nicht wenig Mühe machte, wie auch für deren Verkauf. Hierzu standen ihm Knechte und Mägde zur Verfügung, welche er in ihrer Tätigkeit zu beaufsichtigen hatte. Auch die Beschaffung neuer Hilfskräfte stand in seinem Bereich. In seiner Täätigkeit glich er teilweise einem Händler, der Preise aushandelte und den Markt im Blick haben musste.

 

Küchenmeister

Eine Kommende war stets ein Großbetrieb, an welchen eventuell noch ein Hospital angeschlossen war. Die Küche einer Kommende kann man also durchaus mit der "Großküche" eines heutige Betriebs vergleichen. Der Küchenmeister war für die Verwaltung dieses Küchenbereichs zuständig. Er beaufsichtigte das Küchenpersonal und sorgte, wenn im Bedarf, auch neues. Zudem war er für die Mengen der Zubereitung, deren Unterschiedlichkeit nach Empfänger (Konvent, verschiedenartige Spitalpfründner, Gesinde) und deren Verteilung verantwortlich. Auch die Vorratshaltung, also die Beschaffung der nötigen Lebensmittel und deren Lagerung, lag in seinem Aufgabenbereich. Hierzu gehörte auch die Haltbarmachung von Lebensmitteln.

 

Pitanzenmeister

In jeder Kommende gab es zahlreiche Stiftungen. Häufig waren es Messstiftungen, aber auch Stiftungen für Armenspeisungen, Hospitäler, Altarstiftungen für eine Priesterpfründe, Zustiftungen... Alle diese Stiftungen bestanden aus Kapitalien, Ländereien oder Immobilien. Sie konnten nicht in den "großen Topf" geworfen werden, da sie eigenständige "juristische Personen" waren, also getrennt verwaltet werden mussten. Der Pitanzenmeister war für die Verwaltung dieser Stiftungen zuständig. Ihm oblag die Aushandlung von Verträgen, wie auch die Einziehung der entsprechenden Abgaben, Pachten, Zinsen oder Zehnten. Auch die Auszahlung derselben, wie die Kontrolle darüber, dass die Stiftungsbedingungen eingehalten werden, lag in seinem Aufgabenbereich. Im Gegensatz zu den übrigen Hausämtern, verwaltete der Pitanzenmeister kein Eigenvermögen des Ordens.

 

Priesterbrüder

Jeder Priesterbruder hatte einen Altar, eine Benefizium, für welches er zuständig war. Mit diesem waren verschiedene Verpflichtungen verbunden. Neben den gottesdienstlichen Verpflichtungen konnte dies die Verwaltung der Landgüter und Kaptalien sein, welche das Einkommen des Benefiziums ergaben. Dies ist nicht zu unterschätzen. Waren diese doch von einem Umfang, dass sie ein Jahreeinkommen erwirtschaften mussten. Oftmals wurden diese jedoch durch den Pitanzenmeister verwaltet, so dass der Priesterbruder im Kommendenkapitel einen Auftrag zur Mithilfe in einem anderen Amts- oder Aufgabenbereich bekam, wenn er nicht selbst ein Hausamt bekleidete.

 

Überreiter / Trappier

Der Überreiter war für die Einziehung der Fruchtabgaben, wie auch Pachten und Zinsen der Kommende zuständig. Hierzu besuchte er, mit entsprechendem Gefolge, die verschiedenen Güter, überprüfte deren Ernte und nahm die entsprechenden, vereinabrten, Abgaben mit. Diese führte er entweder der zuständigen Kastnerei oder der Kommende selbst zu. Auch die Abholung von Pachten wird in seinem Aufgabenbereich gelegen haben.