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Deutschordensstaat  -  Ordensland Preußen

Vorbereitung und Grundlagen

Das Ordensland in Preußen ist der eigentliche Deutschordensstaat. Hierbei handelte es sich um einen vollkommen unabhängigen Staat, welcher auch nicht zum Deutschen Reich gehörte.

 

Um 1225 bat der Herzog Konrad von Masowien den Hochmeister Hermannvon Salza um seine Hilfe gegen die heidnischen Pruzzen. Hierfür bot er ihm das Kulmer Land zum Ausgleich an. Schon 1226 garantierte Kaiser Friedrich II. in der Goldenen Bulle von Rimini dem Deutschen Orden die volle Landeshoheit über das zu erobernde Land, was die Grundlage für den zukünftigen Staat sein sollte. Im 1230 geschlossenen Vertrag von Kruschwitz bestätigte dies auch noch einmal der Herzog von Masowien, wie auch Papst Gregor IX. in der Bulle von Rieti (1234).

 

Staatsgebiet

Nachem ab 1226 zwei Ordensritter im Gefolge des Herzogs erwähnt werden, folgten 1230 acht weitere Ordensritter, welche ein Gefolge von etwa 700 Mann mit sich führten und die Burg Nessau errichteten. Doch kam es erst nach der Klärung der zukünftigen Besitzverhältnisse zu einem militärischen Handeln, so das im Jahr 1231 der größte Teil des Kulmer Landes erobert und gesichter werden konnte. Da Papst Gregor IX. 1233 den Kreuzzug gegen die Pruzzen dem Kreuzzug ins Heilige Land gleichstellte, konnte der Orden  schnell eine starke Streitmacht aufbauen und drank bis 1234 bis Pomesanien vor. Doch gelang die endgültige Unterwerfung der Pruzzen erst zwischen 1261 und 1271, nach harten Kämpfen.

 

Auch in der Folgezeit konnte der Ordensstaat erweitert werden. So erwarb man bis 1308 Pomerellen und Danzig, bis 1346 Estland, 1398 Gotland und erreichte 1402, mit der Neumark, seine größte Ausdehnung.

 

Die Schlacht von Tannenberg, am 15. Juli 1410, läutete den Niedergang ein. So konnte man zwar die größten Teile des Staatsgebietes halten, musste aber hohe Kontributionen zahlen. In den kommenden 100 Jahren sollte das Ordensland zunehmend kleiner werden, bis es 1525 säkularisiert wurde und von der Landkarte verschwandt.

 

1226/31 4.000 - 5.000 km²
1283     45.000 km²
1309 61.000 km²
1407 75.040 km²
1466 35.000 km²

 

Landeshoheit

Die Landeshoheit wurde ursprünglich durch den Landmeister wargenommen. Dieser wurde durch das Landkapitel gewählt und vom Hochmeister bestätigt. Als der Hochmeister 1309 seinen Sitz auf die Marienburg verlegte, wuchs ihm diese Stellung zunehmend zu, bis er 1324 selbst die Landeshoheit übernahm.

 

Wie in anderen Ländern, so gab es auch im Ordensstaat einen abhängigen Landadel, welcher von seiner Abstammung aus Preußen, Deutschland und Polen stammte. Die Städte besaßen eine weitgehende Autonomie.

 

Erst 1422 erstritten sich der Landadel und die Städte einen Landtag, auf welchem sie eine Mitbestimmung in der Regierung durchsetzen konnten.

 

Nicht zum Gebiet des Ordensstaates gehörten die Länder der Bischöfe und Domkapitel. Diese standen zwar in einer gewissen Abhängigkeit und Verbindung, unterstanden jedoch dem jeweiligen Bischof als Landesherrn. Auch bildete Livland ein eigenes Staatsgebiet, welches dem dortigen Landmeister unterstand.

 

Städte

Die 100 Städte des Ordenslandes verfügten über eine weitgehende Autonomie, welche in der Kulmer Handfeste geregelt war. Zumeist beschränkte sich der Orden auf die Ernennung des Pfarrers. Bis auf die Großstadt Danzig, welche etwa 10.000 Einwohner zählte, handelte es sich um Mittel- und Kleinstädte. Auch die Fläche der Städte war oftmals sehr gering. So umfasste Königsberg 10 ha, Kneiphof 8,4 ha und Löbenich 6 ha. Fast alle Städte wurden geplant und nach einem rechteckigen Grundriss entworfen, so dass ihre Größe kein Zufall war. Nicht ohne Interesse ist die Tatsache, dass es auch Städte ohne Stadtmauern gab, wie z. B. Neustadt. Zwischen 1280 und 1400 wurden etwa 90 Städte gegründet.

 

Hufenzinsdörfer

Diese Dörfer wurden nach dem Kulmer Recht begründet und von einem Lokator als Grundstücksverteiler für 40 bis 60 Hufen organisiert. Seine Pflichten und Rechte wurden mit dem örtlichen Komtur durch einen Vertrag geregelt. Dem Lokator stand ein Grundstück zu, welches häufig vier oder sechs Hufen größer war, als jenes der Neusiedler. Deren Land betrug zwei Hufen (33 ha). Der Lokator war immer ein freier Mann, welcher sein Gut auch jederzeit verkaufen konnte. Er behielt in seinem Dorf das Amt eines Erbschultheißen und war der Richter des Dorfes, welcher zwei Drittel der Strafgelder für sich behalten konnte. Das übrige Drittel ging an den Orden, welchem er auch regelmäßige Abgaben, den Zins, zahlte. Dieser Zins wurde nach der Hufenzahl erhoben. Zumeist besaß der Lokator auch das Recht ein Gasthaus zu führen, was manchmal durch das Recht auf eine Mühle erweitert wurde. Die Bewohner dieser Dörfer konnten zumeist frei in den umliegenden Gewässern fischen. Zwischen 1280 und 1400 wurden etwa 1.500 solcher Dörfer begründet.

 

Hakenzinsdörfer

In diesen Dörfern lebten die einheimischen, unfreien Bauern. Ihnen wurden gewöhnlich zwei Haken (ca. 20 Ha) überantwortet. Dem Dorf stand ein Starost vor, der eine nach Haken berechnete Abgabe an den Orden zu leisten hatte. Die Gerichtsbarkeit wurde für den Orden durch einen Kämmerer ausgeübt, der gewöhnlich ein Preuße war.

 

Kulmer Recht

Das Kulmer Recht geht auf die Kulmer Handfeste von 1233 zurück, welche dann 1251 erneuert wurde. Ursprünglich für die neuen Städte Kulm und Thorn gedacht, trat um 1394 noch das Rechtsbuch "Alte Kulm" hinzu. Über die kommenden Jahrhunderte wurden noch zahlreiche weitere Städte nach diesem Schöffenrecht begründet, welches eine Art "Grundgesetz" bildete.

 

Große Freie

Bei ihnen handelte es sich um Großgrundbesitzer, welche dem Orden mit schweren Waffen zu Diensten standen. Ihren Rechtsstatus konnten sie aus der Kulmer Handfeste ableiten und sie entwickelten sich zu Vasallen, Landadligen.

 

Kleine Freie

Zumeist einheimische Bauern, welche sich früh auf die Seite des Ordens gestellt hatten, zahlten sie keine Abgaben, sondern leisteten dem Orden Militärdienst. Ihre Grundstücke waren für gewöhnlich größer, als die der unfreien Bauern.