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Kommende Malenburg

Ballei Westfalen

Erzbistum Köln

Land: Kurfürst-Erzbistum Köln

 

I. Geschichte

Am 12. Januar 1692 kaufte die Ballei Westfalen das freiadlige Gut Malenburg, gelegen im Herzogtum Westfalen, für 20.000 Reichstaler und richtete in ihr eine Kommende ein. In der Bauernschaft Bockum gelegen, waren ihre Grundstücke, Äcker und Wiesen in Pacht gegeben. Es gab nur wenig Eigenwirtschaft, und die zur Pfarrei Datteln gehörige Kommende Malenburg, bestehend aus über 100jährigen Holzhäusern, errichtete erst einmal eine eigene Kapelle. Das Einkommen der jungen Kommende lag bei 800 bis 1.000 Reichstalern. Hierin waren auch die Zinsen des Verkaufserlöses der ehemaligen Kommende Waldenburg enthalten, die der Kommende Malenburg zugeschlagen worden waren. Die Kommende und ihre Untertanen besaßen Steuerfreiheit gegenüber ihrem Landesherrn, dem Kurfürst-Erzbischof von Köln, wie auch die Gutsgerichtsbarkeit. Die Kommende, die am Ende des Siebenjährigen Krieges weitgehend niedergebrannt war, besaß 120 Morgen Ackerland, einige Wiesen und Waldbestände, eine Korn- und Ölmühle, niedere Jagd, freien Fischfang in der Lippe und 20 abgabepflichtige Bauern. Ihr Eigenanbau schrumpfte bis 1706 auf 10 Morgen Acker, so dass ihre Einnahmen vornehmlich aus Pachten erwuchsen1. Das Kommendengebäude bestand bei seinem Erwerb aus einem über 100 Jahre alten Holzgebäude, welches der Komtur ab 1716 durch einen Steinbau ersetzen ließ. Bereits 1725 war die Kapelle fertiggestellt, welche durch den Pfarrer von Ahsen oder einen Pater eines benachbarten Klosters betreut wurde. Da die Komture nicht in der Kommende residierten, wurde diese durch einen Verwalter geleitet. Auch war den Komturen ein Eingriff in die Führung der Hofwirtschaft untersagt, so dass ihnen lediglich noch die Prüfung der Jahresrechnung blieb2. Am 9. August 1806 wurde die Kommende durch das Herzogtum Aremberg säkularisiert und in Besitz genommen. Wenn die Klage des Landkomturs die Säkularisation auch wieder außer Kraft setzen konnte, so verlor die Kommende doch ihre gutsherrliche Gerichtsbarkeit. 1809 wurde sie dann endgültig beschlagnahmt und aufgehoben3.

 

II. Komture4

Heinrich von Böselager (1692/93)

Georg Levin von Nagel (1695-1704)

Rosier Gottfried von Dellwig (1705-1712)

Ferdinand Mauritz von Korff (1713-1716)

Franz Gaudenz Xerxes von Westrem (1706-1718)

Johann Heidenreich von Ketteler (1718-1722)

Franz Wilhelm von Schade (1724-1726)

Raban Henrich von Haxthausen (1732-1736)

Gottgab Matthias Alexander von Geldern (1736-1768)

Friedrich von Lippe (1769-1793)

Friedrich Ernst von Spiegel (1794-1808)

 

1 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, Bd. 26), Marburg 1978, S. 61-63

2 Sascha Schug, Der Deutsche Orden in Westfalen: von der Reformation bis zur Säkularisation, o. O.2016, S. 107-109

3 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, Bd. 26), Marburg 1978, S. 64

4 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen, Marburg 1978, S. 224

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