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Kommende Münnerstadt

 

- Geschichte

- Komture

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ballei Franken

Bistum Würzburg

Land: Grafschaft Henneberg

 

I. Geschichte

Bereits vor 1241 gelangte die Pfarrei Münnerstadt an den Deutschen Orden. Dies war wohl in den 30er Jahren des 13. Jahrhunderts, da die Kommende eine Tochtergründung der Kommende Würzburg sein soll, von der sie zwischen 1237 und 1241 errichtet worden sein soll1. Nachdem 1270 erstmals ein Konvent der Kommende genannt wurde, finden wir für 1274 auch einen Komtur2. Bis ins 16. Jahrhundert wurde die Pfarrkirche stets mit einem Ordenspriester besetzt, erst dann, durch den Personalmangel der Ballei, kam es zur Besetzung mit anderen Priestern. Auch konnte eine autonome Verwaltung des Pfarrvermögens nicht aufrechterhalten werden, da die Stadt sich ein zunehmendes Mitspracherecht erkämpfen konnte. Ursprünglich der einzige Männerorden in Münnerstadt und zudem mit der Stadtpfarrkirche ausgestattet, besaß der Deutsche Orden hier ein Seelsorgsmonopol, welches erst mit der Gründung des Augustinerklosters, am 1. August 1279, verloren ging. Sogleich kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gemeinschaften, welche damit endeten, dass der Bischof von Würzburg alle gewährten Privilegien für das Augustinerkloster widerrief. Schließlich kam es am 1. Juli 1280 zu einer vertraglichen Vereinbarung. Hierin wurden die Gläubigen noch einmal erneut an die Pfarr- und Deutschordenskirche gebunden. Selbst von allen Opfergaben, welche in den Messen des Augustinerklosters anfielen, stand dem Deutschen Orden 1/3 zu. Sakramente an die Pfarrangehörigen durften die Augustiner nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Pfarrers reichen. Da sich die Augustiner jedoch nicht an die Vereinbarungen hielten, kam es 1284 erneut zu einem Schiedsspruch, welcher sich im Wesentlichen an den Vertrag von 1280 hielt, und dem Augustinerkloster lediglich die Möglichkeit eines Freikaufens von der Abgabe der Opfergaben ermöglichte, was diese dann auch 1288 taten. Zu einer endgültigen Regelung des Verhältnisses kam es 1401, wobei auch hier der Deutsche Orden, als Patron der Pfarrkirche, die Oberhand behielt. Bereits 1280 wird ein Hospital erwähnt, dessen Spitalmeister ursprünglich vom Deutschen Orden ernannt wurde, bis die Stadt das Hospital in der Mitte des 14. Jahrhunderts endgültig unter ihre Aufsicht gebracht hatte und ab 1363 auch den Spitalmeister ernannte. Um das Spital endgültig vom Deutschen Orden zu lösen, errichtete die Stadt dort zwei Vikarien, wofür sie 1371 die päpstliche und 1373 auch die bischöfliche Erlaubnis erlangt hatte. Schon bald kam es zu Auseinandersetzungen mit der Stadt, da die beiden Vikarien sich nicht an die Bestimmungen des Bischofs hielten, welcher alle Opfergaben weiterhin dem Orden zusprach und den Vikarien lediglich die Messfeier erlaubte. Nachdem die ganze Geschichte bis vor die Kurie nach Avignon gelangt war, einigten sich die beiden Streitparteien 1376 gütlich. Hierbei ersuchte der Rat nachträglich um die Stiftungserlaubnis des Deutschmeisters und verpflichtete sich dazu, dass er zukünftig keinerlei Stiftungen mehr ohne Erlaubnis des Pfarrers auf dem Pfarrgebiet vornehmen werde. Alle Opfergaben des Spitals sollten auch zukünftig dem Pfarrer zustehen und diesem monatlich übergeben werden. 1338 wurde in der Pfarrkirche am Elisabeth-Altar eine Messstiftung errichtet, die zwar vom Deutschen Orden vergeben werden sollte, jedoch stets an einen Weltgeistlichen vergeben wurde. Die Aufsicht über diese, wie auch andere Stiftungen, wurde dem Stadtrat übergeben, während die Verwaltung der Pfarrei zukam. Für 1439 ist zudem ein von der Stadt ernannter Baumeister der Kirche bezeugt, der die Verwaltung seines Vermögens selbständig führte und weder der Zustimmung des Komturs noch des Pfarrers bedurfte. Hiermit war das Kirchenvermögen faktisch dem Orden und dem Pfarrer entzogen. In der zweiten Hälfte kam es vermehrt zu Unregelmäßigkeiten der Kommende in der Einhaltung ihrer Verpflichtungen, welche sie durch die Übernahme von Stiftungen übernommen hatte. Diese Spannungen konnten zwar vorerst durch einen Schiedsvertrag bereinigt werden, doch lösten sie das Problem der Kommende nicht, welche im 16. Jahrhundert aufgrund ihres Priestermangels überhaupt nicht mehr zur Einhaltung ihrer Stiftungsverpflichtungen in der Lage war. Es half aber auch kein beständiges Klagen der Bürgerschaft bei Bischof und Deutschmeister, denn selbst, wenn man die Priester geschickt hätte, so hätte die schlechte Einkommenssituation der Kommende eine Unterhaltung derselben nicht zugelassen. Faktisch war man ständig auf der Suche nach Priestern für Münnerstadt, die sich dort aber sogleich nach einer anderen Stelle umsahen. 1569 musste der Landkomtur dem Bischof dann endgültig bekennen, dass er keinen Priester mehr für die Pfarrei Münnerstadt finden könne. Schließlich kam es 1588 zu einem Vertrag zwischen dem Bischof und dem Landkomtur, welcher die ständigen Streitereien über die Zahl der Priester und ihrer Bezüge beilegen sollte. Hierin wurde die Zahl der zukünftig zu stellenden Priester auf vier gesenkt3. Einer von ihnen sollte Pfarrer in Burglauen, einer Pfarrer in Münnerstadt und dort sollten zwei Kapläne sein. Ihre Gehälter wurden hierbei auch gleich festgeschrieben. 1613 verkaufte der Orden dem Bischof all diese Pfründe für 14.000 Gl, mit welchen der Pfarrei Münnerstadt dann ein neues Grundkapital geschaffen wurde. War die geistliche Herrschaft des Ordens damit in Münnerstadt auch beendet4, so existierte die Kommende selbst doch noch weiter. Zählte ihr Konvent, in dem seit 1371 kein Ritterbruder mehr belegt ist5, ursprünglich einmal sieben Priesterbrüder, so waren es 1525 nur noch zwei, was auch für das Jahr 1541 noch belegt ist6 und bis ins Jahr 1612 so war7. Von 1556 bis 1818, dem Todesjahr des letzten Komturs, wurde die Kommende nur noch an Ritterbrüder vergeben8. Da man Streubesitzungen bereits früh abgestoßen hatte, so beschränkte sich der Besitz der Kommende auf das nähere Umfeld; bestehend aus Gütern und Grundherrschaft, oftmals auch ausgestattet mit weiteren Herrschaftsrechten9.

 

II. Komture10

Bertram (1274-n. 1275)

Berlwinus (erw. 1279)

Konrad von Heidingsfeld (1280-1288)

Heinrich (1288)

Burcardus von Tannenberg (1291-v. 1319)

Heinrich Prel (1319-n. 1327)

Heinrich Kielholz (1330-1336)

Friedrich von Estenfeld (1336-1340)

Dietrich von Ehrenberg (1340)

Poppo von Henneberg (1345-1349)

Hermann von Münster (1349)

Iring Fuchs (1360)

Nikolaus Blumelin (1365)

Iring Fuchs (1367-1368)

Gottfried Truchses (1385-1388)

Gottfried Fuchs (1391-n. 1393)

Ulrich Wambold von Umstadt (1396-n. 1398)

Wolfram von Aurach (1401-n. 1406)

Ulrich von Nürnberg (1413-1426)

Gottfried von Schletten (1427-1433)

Linhard von Wertheim (1433-1437)

Michel Reiss von Rothenburg (1437-1445)

Vinzenz von Wirsberg (1445-1449)

Konrad von Reichenbach (1450)

Jakob von Friedberg (1450-1456)

Nikolaus Molitor (1461-1516)

Nikolaus Fischer (1517)

Hans von Karsbach (1519/20)

Kaspar Christian (1523-1524)

Johann Henninger (1524-1525)

Sigmund Stettner von Haldermannstetten (1525-1532)

Martin Dottenheimer (1540-1542)

Wolfgang von Rosenberg (1532-1534)

Georg von Wallenrod (1534-1537)

Kilian von Berlichingen (1537-1539)

Hans Eitel von Neuneck (1539-1540)

Johann von Ehingen (1540-1542)

Vakanz

Adam von Ottenstein (1556-1560)

Backum von Boenen (1560-1562)

David von Wasen (1564-1570)

Hans Georg von Dachenhausen (1572-1587)

Christoph Voit von Rieneck (1595-1597)

Hans Heinrich von und zu Rodenstein (1602-1606)

Hans Georg von Reinstein (1606-1610)

Wilhelm von und zu Hees (1610-1616)

Wolf Erhard von Muggenthal (1616-1618)

Johann Theobald Hundpiss von Waltrams (1618-1625)

Michael von Dankentschweil (1625-1627)

Franz Wilhelm Mohr vom Wald (1627-1639)

Johann Bernhard von Elkertshausen gen. Kluppel (1640-1655)

Franz Rudolf von Haunsperg (1655-1656)

Hans Schilder von Erkentrup (1656-1662)

Johann Adolf Rau von und zu Holzhausen (1674-1681)

Georg Eitel Rau von und zu Holzhausen (1681-1682)

Karl Schweikard von Sickingen (1682-1685)

Georg Eitel Rau von Holzhausen (1685-1687)11

Philipp Heinrich von Andlau (1687-1690)

Georg Eitel Rau von Holzhausen (1690-1696)12

Johann Franz Ernst von Weichs (1697-1703)

Hans Johann von Knoringen (1703-1706)

Georg Adolph von Speth zu Schulzburg (1710-1719)

Karl Siegmund von Fechenbach (1719-1722)

Johann Solan Speth von Zwiefalten (1723-1725)

Johann Karl Emmerich von Brietzke (1724-1725)

Konrad Christoph von Lehrbach (1727-1728)

Johann Baptist Roll zu Bernau (1728-1732)

Karl Friedrich von Eltz-Rodenstein (1732-1735)13

Christoph Anton Karl von Berndorff (1735-1738)

Hartmann Siegmund Reichard von Fechenbach (1738-1746)

Johann Baptist Christoph von Andlau (1749-1755)

Benedikt Wilhelm Zobel von Giebelstadt (1755-1758)

Franz Konstantin von Hornstein (1759-1764)

Anton Christoph Erdmann von Reisach (1764-1765)

Johann Philipp Schutzbar gen. Milchling (1765-1779)

Anton Josef Reichlin von Meldegg (1778-1780)

Franz Konrad Zobel von Giebelstadt (1785-1789)

Anselm Josef Fugger von und zu Kirchberg (1789-1793)

Julius Casar Franz von Enzenberg (1794-1802)

Wilhelm Eugen Joseph von Wal (1803-1818)

 

1 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 11

2 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 74

3 1410/11 zählte der Kommendenkonvent noch fünf Ritter- und vier Priesterbrüder (Marian Biskup, Visitationen im Deutschen Orden im Mittelalter. Teil I, Marburg 2002, S. 63).

4 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 18-30

5 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 391

6 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 27

7 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 391

8 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 342-379

9 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 177

10 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 322-379

11 Jörg Seiler, Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003, S. 520

12 Jörg Seiler, Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003, S. 520

13 Jörg Seiler, Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003, S. 522

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