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Kommende Münster

Ballei Westfalen

Bistum Münster

Land: Fürstbistum Münster

 

I. Geschichte

Nachdem man 1238 ersten Besitz in der Stadt erworben hatte, sorgten die Schenkungen der Jahre 1245 und 1247 für die Gründung einer Kommende, deren erster Komtur bereits 1248 belegt ist. Bereits zu dieser Zeit unterstand der Kommende Münster auch die Kommende Bremen. Seit 1275 Sitz des Landkomturs der Ballei Westfalen, wurde dieser 1302 nach Bremen verlegt, gelangte dann aber spätestens im Jahre 1324 endgültig nach Münster. Die in der Stadt gelegene Kommende bestand aus dem Kommendengebäude, mehreren Verwaltungsgebäuden und zwei Mühlen. Die Kommendenkirche St. Georg und Marien, welche aus der Mitte des 13. Jahrhunderts stammte, wurde bis 1433 durch einen größeren Neubau ersetzt. Sowohl die Kommende, wie auch ihre Mitglieder, besaßen volle Immunität innerhalb der Stadt. Zählte der Konvent 1524 noch sieben Mitglieder, vor allem aus Priesterbrüdern und Novizen bestehend, so war es 1528 nur noch der Sakristan, welcher dann auch zum Komtur wurde. Die von den Wiedertäufern geplünderte Kommende1 blieb bis 1533 der Sitz des Landkomturs und muss in diesem Jahr auch noch einen Konvent beherbergt haben. In genannten Jahr verstarb auch Landkomtur Heinrich von Bodelschwing, welcher der Kommende Schulden von über 4.000 Gulden hinterließ. Die Last eröffnet sich im Anblick der Tatsache, dass das Jahreseinkommen des Hauses in der Mitte des 16. Jahrhunderts bei etwa 550 Gulden lag. Das sich 1533/34 in Münster etablierte Reich der Wiedertäufer führte zu einer Übersiedlung des Konventes nach Mülheim. Die Kommende selbst blieb nur noch mit einem Verwalter besetzt. Trotzdem zogen die Wiedertäufer das Gebäude so stark in Mitleidenschaft, dass sich der Schaden auf mehrere Tausend Gulden belief. Hierzu kam noch die erschwerende Tatsache, dass die Kommende noch vor 1537 gegenüber dem Fürstbischof von Münster steuerpflichtig wurde. Seit 1569 erneut Sitz des Noviziates der Ballei Westfalen, verlor die Kommende 1570 ihre Immunität2. Zwar konnte sie diese kurz darauf wiedererlangen, doch hatte sie die personale Immunität, und damit das Besteuerungsrecht ihrer Pächter, endgültig verloren. Damit verblieb sie im Stand eines freiadligen Gutes. Um die Restimmunität nicht noch einmal zu gefährden, setzte man die Leiche eines Priesters, der sich in der Kommende erhangen hatte, auf die Straße. Hierdurch konnte eine polizeiliche Untersuchung im Bereich der Kommende abgewandt werden. Doch auch die Wirtschaftslage war prekär. 1592 standen 300 Reichstaler Jahreseinkommen gegen 500 Reichstaler Ausgaben3. Schließlich wurde die Kommende 1597 administrativ mit der Landkommende Mülheim vereinigt, und der jeweilige Landkomtur wurde zugleich Komtur von Münster4. Waren 1651 auch die Gebäude in einem guten Zustand, und der Jahreshaushalt fast ausgeglichen, so hatten die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges doch eine Schuldenlast von 11.300 Reichstalern hinterlassen. Sparmaßnahmen konnten die Schulden bis 1658 auf 5.707 Reichstaler reduzieren. Doch kam es in diesem Jahr zu einer Belagerung der Stadt durch den Bischof von Münster, welche an der Kommende erhebliche Schäden hinterließ. Die Kosten der Renovierung und die Schäden einer weiteren Stadtbelagerung (1661/62), die zu einer Verwüstung der Güter vor der Stadtmauer führte, warfen die Finanzsanierung um Jahre zurück. Schuldenfrei sollte die Kommende nie mehr werden. Auch blieben die Einnahmen stark schwankend. Betrugen sie 1671/72 2.253 Reichstaler, so waren es im Folgejahr nur noch 1.308 Reichstaler. Erst das 18. Jahrhundert brachte einen ausgeglichenen Haushalt und ein Einpendeln der Jahreseinnahmen um die 2.000 Reichstaler5. 1809 ging die Kommende an das Großherzogtum Berg6.

 

II. Komture

Gerhard (erw. 1248)

Bernard Scotto (erw. 1267, 1271)7

Heinrich von Bodelschwing (1494-1533)

Heinrich Brunstering (1528-1559)

Neveling von der Recke (1562-1591)

Georg von Hanxleden (1593-1605)8

 

1 Sascha Schug, Der Deutsche Orden in Westfalen: von der Reformation bis zur Säkularisation, o. O.2016, S. 45-46

2 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen, Marburg 1978, S. 65-68

3 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen, Marburg 1978, S. 70-71

4 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen, Marburg 1978, S. 222

5 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen, Marburg 1978, S. 73-76

6 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen, Marburg 1978, S. 78

7 Sascha Schug, Der Deutsche Orden in Westfalen: von der Reformation bis zur Säkularisation, o. O.2016, S. 45

8 Hans Jürgen Dorn, Die Deutschordensballei Westfalen (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, Bd. 26), Marburg 1978, S. 222

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