Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

www.damian-hungs.de

 

Kommende Nürnberg

 

- Geschichte

- Komture

- Bilder

 

- Zoom Innenansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ballei Franken

Bistum Bamberg

Land: Reichsstadt Nürnberg

 

I. Geschichte

König Otto IV. schenkte dem Deutschen Orden am 20. Februar 1209 den vor Nürnberg gelegenen Königshof und die dort befindliche Kirche St. Jakob. Schon zwischen 1210 und 1213 war die junge Kommende mit sieben Ordensbrüdern besetzt und konnte ihren Besitz durch zahlreiche Käufe erweitern. Schließlich übergab ihr Kaiser Friedrich II. 1216 die Burgkapelle St. Margaretha1, und im Jahre 1230 finden wir dann auch erstmals das der heiligen Elisabeth geweihte Spital2. 1333 bestellte der Kaiser den Burggrafen von Nürnberg zum Schutzherrn der Kommende3. Nachdem das Haus in der Mitte des 14. Jahrhunderts in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, wurde es in der Wendezeit des 14./15. Jahrhunderts vom Mauerring der Stadt umschlossen. Bis dahin hatte es vor den Toren Nürnbergs gelegen4. Ludwig der Bayer beschränkte 1350 das Asylrecht der Kommende, das in einem Vertrag zwischen Stadt und Orden geregelt worden war und der Kommende die Aufnahme von Mördern, Räubern, Dieben und Vergewaltigern untersagte. 1480 legte Friedrich III. noch einmal fest, dass kein Flüchtiger unter Blutbann in der Kommende Unterschlupf finden dürfe. Auch auf das Spital, welches der Orden um diese Zeit zu erweitern wünschte, dehnte der Rat seinen Einfluss aus. Dieses beherbergte damals acht bedürftige Pfründner, welche ein Zimmer bewohnten, und elf wohlhabende Pfründner. Deren zwölf Wohnungen waren in sieben Häusern gelegen, dessen bauliche Veränderung der Rat 1487 untersagte. Gleichzeitig untersagte der Stadtrat den Spitalsinsassen den Ausschank ihres steuerfreien Weins. Einfluss konnte der Rat auch auf die Spitalskapelle und die Jakobskirche gewinnen, da die Pfarrrechte über diese bei der Stadtpfarrkirche St. Lorenz lagen. Die Rechte der Jakobskirche wurden durch einen vom Orden bestellten Pfleger wahrgenommen5. Die Kommende, welche 1410 einen Konvent von zehn Ritter- und sechs Priesterbrüdern6 und 1451 von acht Ritter- und sechs Priesterbrüdern als Konventsherren unterhielt7, beteiligte sich 1525 an der „Bürgerpflicht“ und zahlte Steuern an die Stadt, um so eine größere Sicherheit vor den Wirren des Bauernkrieges zu haben8. Doch wurde man dieser Verpflichtung nicht mehr so schnell ledig und benötigte dazu erst eines Urteils des Bundestages zu Ulm, im Jahre 1529. Obwohl man 1528 auf Anordnung des Rates der Stadt den evangelischen Gottesdienst eingeführt hatte, führte man nebenher den katholischen Gottesdienst fort. Trotz des evangelischen Gottesdienstes lehnte man von Seiten der Kommende die Annahme der lutherischen Kirchenordnung wehement ab9. Auch ein Verbot führte nicht zur Abschaffung des katholischen Gottesdienstes innerhalb der Kommende, wo durch jeden durchreisenden Priester die heilige Messe gelesen wurde10. Als die Visitatoren den Komtur Philipp von Weingarten 1542 versetzen wollten, da er offen mit seiner Konkubine Sofie zusammenlebte, führten sie Bewaffnete mit sich in die Kommende, da sie einen Säkularisationsversuch durch den Komtur befürchteten11. Um den katholischen Gottesdienst innerhalb der Reichsstadt und der Kommende sicherzustellen, nahm man 1628 Kontakt zu den Kapuzinern auf und räumte ihnen Unterkunft innerhalb der Kommende ein12. Schließlich wurde die Zahl der Kommendenkapläne 1636 auf zwei und 1686 auf drei erhöht. Der erste Kaplan, seit 1722 auch Präses genannt, übernahm hierbei die Rolle des Quasipfarrers und erhielt ein Jahresgehalt von 300 fl, die beiden ihm untergeordneten Kapläne 200 fl. Die Ernennung erfolgte stets im Wechsel zwischen Hochmeister und Landkomtur. Unterstützung erhielten die Kommendenkapläne aber auch weiterhin zu bestimmten Zeiten von Kapuzinern aus Neumarkt13. Doch zu einem endgültigen Ende der Streitigkeiten zwischen Reichsstadt und Kommende kam es erst am 17. Oktober 1729, als der Reichshofrat feststellte, dass die Kommende dem Deutschmeister unterstehe, der für sie Steuern zahle. Damit unterstand sie nicht dem Rat der Stadt, vielmehr war sie ein Teil der Reichsstandschaft und innerhalb der Stadt „Exemt“ und „ Frei“. Auch die Kirchen St. Jakob und St. Elisabeth, so der Rat, seien Eigentum der Kommende und damit frei für den katholischen Gottesdienst. Dessen Besuch dürfe nicht behindert werden14. Dies galt 1677 immerhin für 2.000 und 1774 für 2.500 Gläubige15. Die damit Reichsfreie Kommende war Herr über die Stadt Eschenbach und die Dörfer Schwarzach und Pavelsbach, wie auch Besitzer der Fischrechte an der Pegnitz16. Ihre Besitzungen waren in die Ämter Nürnberg und Gebirg, Postbauer, Ulsenbach, Eschenbach, Dinkelsbühl, Spital, Belzheim und Kirchberg aufgeteilt, hatten bereits 1495 ein Steueraufkommen von 103 Florin17 und waren zumeist Mediatherrschaften, welche gegenüber dem Grafen von Ansbach dienstpflichtig waren. Die Landesherrschaft der Mediatgebiete oblag dem Landkomtur der Ballei Franken, der daher auch im Landtag zu Ansbach saß18, und die Landesherrschaft für Eschenbach dem Deutschmeister19. Ermöglicht hatte dies ein wirtschaftlicher Aufschwung und eine neue Erwerbspolitik aus dem ausgehenden 15. Jahrhundert. Nachdem die Schulden der Kommende zu Beginn der 1480er Jahre durch den Landkomtur beglichen worden waren, die Komturen Melchior von Neuneck und Wolfgang von Eisenhofen waren zugleich Landkomturen und ließen die Kommende durch einen Hauskomtur verwalten, ermöglichten diesen Schritt und seine positiven Folgen20. Keine positiven Folgen hatte dieser Aufschwung für den Lehrer der Kommendenschule, dessen Gehalt zum Leben kaum ausreichte. Die Schule, deren Schülerzahl 1665 durch einen Vertrag mit der Stadt begrenzt worden war, unterstand dem Präses der Kommende und zählte 1799 65 Schüler in fünf Klassen21. Gleichzeitig unterhielt die Kommende, deren Schüler in der Kommende wohnten und die neben ihrem normalen Schulunterricht in Orgel, Geige, Gesang und Latein unterrichtet wurden. Zumeist nur um die drei Schüler zählend, wurde die Schule 1788 endgültig geschlossen. Ihr berühmtester Schüler war Cölestin Steiglehner, der letzte Fürstabt von St. Emmeran in Regensburg. Die Elisabethkapelle, in welcher die Sängerknaben ihren Dienst taten22, konnte bereits 1682 nicht mehr die Zahl ihrer Gottesdienstbesucher fassen. Schon 1683 als baufällig bezeichnet, bemühte sich der Orden 1718 um einen Neubau derselben, was der Stadtmagistrat jedoch untersagte. Ein nun angestrengter Prozess vor dem Reichskammergericht, führte erst am 2. Mai 1780 zum Ziel, als es zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen der Stadt und dem Deutschen Orden kam. Schließlich kam es zum Abbruch der alten Kapelle und am 19. Mai 1785 zur Grundsteinlegung der neuen Elisabethkirche. Doch ging der Neubau des Gotteshauses so schleppend voran, dass sie überhaupt nicht fertiggestellt werden konnte, wurde die Kommende doch im Jahre 1806 durch das Königreich Bayern säkularisiert23.

 

II. Komture24

Arnold (ca. 1236)

Cunradus (zw. 1236 u. 1241)

Bertoldus (vor 1241-1242)

Walther von Hornberg (1259)

Heinricus (1262)

Cunradus (1267)

Ulrich von Ulm (1271/72)

Konrad von Ursensollen (1279-1289)

Marquard von Mässing (1291-1295)

Dietrich der Gruel (1303)

Konrad von Gundelfingen (1305/1306)

Ulrich von Trockau (1311-1313)

Zurch von Stetten (1316/17)

Berthold von Henneberg (1318-1329)

Heinrich von Heimburg (1329)

Eberhard von Hertenstein (1339)

Poppo von Hennebger (1344

Otto von Heideck (1344)

Heinrich der Keilholz (1344)

Kunemund (1345)

Rudolf von Staufeneck (1350)

Hermann Kuchenmeister von Nordenberg (1350)

Poppo von Henneberg (1350/51)

Heinrich von Rindsmaul (1356/57)

Gottfried Fuchs (1358-1368)

Ludwig von Wertheim (1372-1389)

Konrad von Egloffstein (1390-1392)

Ludwig von Wertheim (1393-1419)

Arnold von Hirschberg (1419-1424)

Johann von Frankenstein (1426/27)

Eberhard von Stetten (1429-1443)

Ulrich von Lentersheim (1444-1448)

Simon von Leonrod (1449/50)

Hartung von Egloffstein (1451-1460)

Martin von Eyb (1463/64)

Melchior von Neuneck (1476-1491)

Wolfgang von Eisenhofen (1492-1527)

Philipp von Heusenstein

Philipp von Weingarten ( -1542)

Meinhard von Wallbronn

Melchior Keller von Schleiten

Johann Konrad Schutzbar gen. Milchling

Caspar Moritz von Türnheim

Anselm Kasimir Friedrich Groschlag von Dieburg

 

1 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 32-33
2 Magda Fischer, Jakobus – Ein Deutschordenspatron?, in: Der Jakobuskult in Süddeutschland, Tübingen 1998, S. 137
3 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 236
4 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 233-234
5 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 363-364
6 Marian Biskup, Visitationen im Deutschen Orden im Mittelalter. Teil I, Marburg 2002, S. 63
7 Jörg Seiler, Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003, S. 133
8 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 11
9 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 13-15
10 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 25
11 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 9-10
12 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 42
13 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 71-73
14 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 47-48
15 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 90-91
16 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 233
17 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 353
18 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 356
19 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 349-350
20 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 332-335
21 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 100-101
22 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 103-104
23 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 65-67
24 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 456-463

Bildergalerie