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Gebiete im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation

Auch wenn der Hochmeister im Deutschen Reich kein Lehen empfangen konnte, so war er doch den Reichsfürsten gleichgestellt. Der Deutschmeister zählte jedoch seit 1494 zu den Reichsfürsten.

Innerhalb des Reiches konnte der Orden zahlreiche Herrschaften erwerben, welche jedoch kein geschlossenes Gebiet ergaben.  Doch sind diese in ihrem Umfang nicht zu unterschätzen. So umfasste das Herrschaftsgebiet im Gebiet Tauber, Neckar und Franken 2.200 Quadratkilometer und etwa 100.000 Einwohner.

Neben den verschiedenen Reichsherrschaften, besaß der Orden zahlreiche "Unterherrschaften" innerhalb Ordensfremder Reichsherrschaften. Hierzu kamen noch anteilige Besitzungen an Mediat- und Imediatherrschaften.

Alle diese Herrschaftsrechte lagen in unterschiedlichen Händen. So wurden diese durch den Deutschmeister, welcher später durch den Hochmeister abgelöst wurde, die Landkomture und auch die Komture ausgeübt. Auch wenn in den späten Jahren eine Bündelung versucht wurde, kann man letztlich nicht von einer Herrschaft oder einem Landesherren sprechen, sondern muss von verschiedenen Herrschaften sprechen, deren Landesherren einer Korporation angehörten und diese Landesherrschaften zumeist auch in Personalunion ausübten.

Fast alle Kommenden besaßen Dörfer und Städte. Diese wurden zu Ämtern als Verwaltungseinheit zusammen gefasst. Im 18. Jahrhundert ging die Faktische Landesherrschaft in diesen Ämtern zumeist auf die verschiedenen Landkomture über. Innerhalb des Reiches war der Deutsche Orden der Landesherr über hunderte von Dörfern und Städten.